Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Roland Wirth

Energieberatung

 

Als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK) biete ich Ihnen frei von wirtschaftlichen Nachfolgeaufträgen eine neutrale Energieberatung an.

In dieser Energieberatung sind nachstehende Leistungen enthalten:

  •       Aufnahme aller relevanten Daten zur Feststellung des Ist-    Zustandes von Ihrem Gebäude vor Ort
  •       Erstellung eines Energieausweises gemäß GEG auf Basis des Normbedarfs
  •       Besprechung der geplanten Sanierung
  •       Beratung über die zur Zeit vorhandenen Sanierungsprogramme der Bafa
  •       Erstellung von Sanierungsvarianten mit der Darstellung des  Energieeinsparungspotenzial
  •       Abschlussbesprechung vor Ort.

 

Es werden keine ISFP mehr erstellt!!

 

 

Die Kosten für Energieausweis im Bereich der Wohngebäude betragen:

 

1-2 Familienhäuser ab 476.-€,

 

Mehrfamilienhäuser ab 595.-€.

 

 

 

Sollten Sie sich nach der Beratung zu einer Maßnahme entscheiden, bin ich gerne bereit für Sie die Baubegleitung nach den Bafa Richtlinien bei der Erneuerung einer Heizungsanlage, Fenster, Dach und oder Fassadendämmung durchzuführen.

Die Baubegleitung beinhaltet:

  •       Ausfüllen der Bafa - Anträge in Auftrag der Bauherrschaft
  •       Sichtung der Angebote
  •       Stichprobenartige Kontrolle der Arbeitsausführung auf der Baustelle bezüglich der   technischen Mindestanforderung der Bafa

 

Die Baubegleitung wird nach Aufwand und Vereinbarung abgerechnet.

 

 


Rauchwarnmelder retten leben

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Die Hessische Bauordnung schreibt vor (§ 14 Abs.2):
,,In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Im Regelfall sind pro Wohnung mindestens 3 Rauchwarnmelder erforderlich."

Unser Angebot für Sie (Grundausstattung)

3 Rauchwarnmelder
inkl. Montage nach DIN 14676
inkl. Insektenschutz
inkl. 5 Jahre Garantie (auf Gerät und Batterie)

Laut hersteller soll die Batterie 10 Labensdauer haben.


Bestellen Sie das Rundum-Sorglos-Paket zum Einzelpreis von 160,65 € incl. MwSt.

Im Paket enthalten ist die Lieferung sowie der fachgerechte Einbau gemäß Vorgabe der DIN-Vorschriften.

Es kommen keine Baumarktprodukte zum Einbau.

 

Die besondere Fachkunde Ihres Schornsteinfegers (geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676) bietet die Gewähr dafür, dass die Geräte im Fall der Fälle auch funktionieren und nicht als sinnlose Attrappe an der Decke hängen.

 

 

Die besonderen Vorteile des Rauchwarnmelders sind:

•Selbstüberwachung mit Störungsanzeige bei Verschmutzung der Rauchkammer
•Zusätzlicher Schutz der Rauchkammer durch Insektenschutzgitter, Rauchkammer aus antistatischem Kunststoff
•Stummschaltung eines Batteriewechsel-Signales für 10 Stunden (Nachtunterdrückung)
•Der Rauchwarnmelder wird komplett in moderner SMD Technologie bestückt und produziert
•Mikroprozessor gesteuerte Elektronik, mit großem Testknopf einfacher und bequemer Funktionstest durchführbar
•Beim Funktionstest wird ein elektronischer Test des Rauchwarnmelders und der Rauchkammer durchgeführt
•Einfache und preiswerte Wartung gemäß DIN 14676 möglich

 

Einmal jährlich ist der Rauchwarnmelder (aufgrund der gesetzlichen Vorgabe/ DIN 14676) einer Wartung/ Inspektion zu unterziehen.
Dazu gehört notwendiger Weise eine Sicht- und Funktionsprüfung. Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei von Flusen, Staub und sonstigen Verschmutzungen sein. Auch darf keine mechanische Beschädigung vorliegen.

Wir bieten Ihnen diese Wartungen im Rahmen eines jährlichen Wartungsvertrag inkl. der Begehungen Ihrer Liegenschaften an.

 

Habe ich Ihr Interesse geweckt, wenden Sie sich vertrauensvoll an

 

Roland Wirth
Meister im Schornsteinfegerhandwerk

Postfach 1238
63130 Heusenstamm
Tel. 06104-945829 Fax. 06104-945833

Fegerlein@t-online.de

 

 

 


Gashausschau nach TRGI 2008

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Gas-Hausschau nach TRGI

Eine Information ihres Schornsteinfegermeisters

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

um bei Ihrer Gasanlage höchste Sicherheit zu gewährleisten, schreibt die „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) in bestimmten Zeitabständen sicherheitsrelevante Überprüfungen vor.

Die Gasinstallation hinter der Hauptabsperreinrichtung – also die Gasleitung im Haus, die Anschlussarmatur, die Gasgeräte sowie die Abgasanlage – liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Deshalb sind Sie entsprechend Ihrer Verkehrsicherungspflicht für die Sicherheit und Funktionalität Ihrer Anlage verantwortlich

 

 

Diese Aufgabe nehme ich Ihnen gerne ab.

Alle frei verlegten Erdgasleitungen auf Dichtheit und einwandfreien Zustand, Absperr-Einrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsführungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und vorhandene Be- und Entlüftungsöffnungen von nachträglich angebrachten Verkleidungen an frei verlegten Innenleitungen zu kontrollieren. Dazu werden die zugänglichen Leitungsteile und Verbindungsstellen unter Betriebsdruck mittels elektronischem Gasspürgerät nach undichten Stellen abgesucht.

 

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungseinrichtungen ggf. mit Beschreibung von Mängeln und den Zeitpunkt der Prüfung. Wenn wir diese zusätzliche Prüfung  für Sie durchführen dürfen, ist der für die Gas-Hausschau zusätzlich anfallende Kostenaufwand mit 19,64 Euro incl. Mehrwertsteuer für beispielsweise die Gas-Zentralheizung gering. Wohngebäude mit Gas-Einzelöfen oder mit Gas-Etagenheizung werden je Wohnung berechnet.

 

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich direkt an mich

oder sprechen Sie meinen Mitarbeiter

Herrn Karlheinz Dönges vor Ort an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Schornsteinfeger

 

 

Ergänzender Hinweis:       Die angebotene Prüfung ist keine Dichtigkeitsprüfung i.S. der Technischen Regeln für Gasinstallationen –TRGI-. Die in der TRGI, Ziffer 7 (Prüfung von Leitungsanlagen) beschriebene Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine alle 12 Jahre durchzuführende Druck-Belastungsprüfung des gesamten Rohrnetzes nach dem Gaszähler. Diese Art der Überprüfung kann nur von einem zugelassenen Gas-Fachbetrieb ausgeführt werden.

 





Bundesland: Hessen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Roland Wirth

Schornsteinfegermeister / Gebäudeenergieberater (HWK)
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Tel.: 06104/945829
Fax.: 06104/945833
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